Hinweise zum Datenschutz im Rahmen der Anforderung der Formblätter zur Antragstellung nach AFBG |
Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten ist erforderlich für die Erstellung der Formblätter zur Antragstellung gemäß Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz. Wenn Sie Ihre Daten nicht angeben, ist keine Erstellung der Formblätter möglich. Wir verarbeiten die dazu von Ihnen eingereichten personenbezogenen Daten ausschließlich damit wir die entsprechenden Formblätter erstellen können (Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1b) DSGVO). Zugriff auf Daten erhält auch die prüfenden Stelle, die [Techniker: Landesschulbehörde Niedersachsen; TBW: IHK], an die Ihr Antrag mit Ihren Daten weitergeleitet wird. Ihre personenbezogenen Daten werden durch uns grundsätzlich nur solange vorgehalten, wie es notwendig ist, die Formblätter zu erstellen und die Erstellung gegenüber den zuständigen Behörden und prüfenden Stellen zu dokumentieren. Soweit wir Ihre Informationen noch darüber hinaus benötigen, beispielsweise aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen, aufgrund entsprechender Anwendung schulrechtlicher Regelungen oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen, müssen wir Ihre Daten ggf. bis zu 10 Jahre nach Anfall bzw. nach Lehrgangsende aufbewahren (Art. 17 Abs. 3 b), e) DSGVO).
Sie haben die folgenden Rechte:
Außerdem haben Sie das Recht, sich im Rahmen des Art. 77 DSGVO bei einer Aufsichtsbehörde für den Datenschutz zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstößt.
Ich bin damit einverstanden, dass das DAA-Technikum mit meiner Beantragung des Formblattes B davon ausgeht, dass ich Förderung nach AFBG erhalten werde und
1) die Mitteilung, die gemäß § 9a Abs. 2 AFBG sechs Monate nach Lehrgangsbeginn erfolgen muss (Formblatt F) direkt an die für mich für AFBG zuständige Stelle versendet und
2) Mitteilungen, die gemäß § 21 AFBG nötig sein können, an die für mich für AFBG zuständige Stelle vornimmt.
Mein Einverständnis zu 1) kann ich jederzeit schriftlich gegenüber dem DAA-Technikum widerrufen.
Mein Einverständnis zu 2) kann ich widerrufen, wenn ich dem DAA-Technikum eine Bescheinigung der für mich zuständigen AFBG-Stelle vorlege, die bestätigt, dass ich keine Förderung nach AFBG erhalte.